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Winterreifenpflicht bald aktiv

Sobald die Außentemperaturen unter 7 Grad fallen, erhöhen Winterreifen die Fahrsicherheit. Wer bei Schnee dennoch mit Sommerreifen fährt und in einen Unfall verwickelt ist, kann eine Teilschuld bekommen und den Versicherungsschutz verlieren. In Teilen Italiens gilt die Winterreifenpflicht schon ab dem 15. Oktober. Um sicher zu fahren und möglichen Strafen zu entgehen, sollten Reisende auch mit Mietwagen darauf achten das der Mietwagen mit Winterreifen ausgerüstet ist.

Die gesetzlichen Vorschriften sind in Europa zwar unterschiedlich, jedoch gilt fast überall: Wer bei Schnee mit Sommerreifen den Verkehr behindert, muss mit Geldbußen rechnen.

   – In Deutschland wird bei winterlichen Straßenverhältnissen eine
     "angemessene Bereifung" verlangt. Winterreifen werden zwar
     empfohlen, Allwetterreifen genügen jedoch.
   – Im norditalienischen Aostatal schreibt der Gesetzgeber zwischen
     dem 15. Oktober und dem 15. April Winterreifen vor. Sind diese
     beim Vermieter nicht verfügbar, sollten Kunden Schneeketten für
     ihren Mietwagen buchen.
   – Für Österreich und die Slowakei besteht eine Winterreifenpflicht
     zwischen dem 1. November und dem 15. April, sobald Eis und
     Schnee auf der Straße liegen.
   – In der Schweiz, in Frankreich und in Tschechien besteht zwar
     keine generelle Pflicht, Winterreifen können jedoch für einzelne
     Straßen vorgeschrieben werden.
   – In Skandinavien gilt die Winterreifenpflicht für Finnland vom 1.
     Dezember bis zum 28. Februar und für Schweden vom 1. Dezember
     bis zum 31. März.

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